Der Regierung von Oberbayern stehen auch in diesem Jahr wieder Fördermittel zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Verfügung. Damit können Angebote und Einzelmaßnahmen im Sinne der Ziele der Kinderrechtskonvention für Kinder, die in Asylunterkünften leben, finanziell unterstützt werden. Bewerbungen für eine Projektförderung sind noch bis Donnerstag, 22. Februar, möglich.
Möglichen förderfähigen Projekten sind hinsichtlich der Art und des Umfangs kaum Grenzen gesetzt. Sie können sich beispielsweise mit den Themen Bildung, Ernährung und Gesundheit beschäftigen oder die künstlerische Betätigung oder aktive Freizeitbeschäftigung der Kinder fördern. Im letzten Jahr konnten rund 100.000 Euro für insgesamt acht Vorhaben bewilligt werden, darunter ein Fußballcamp mit 154 Kindern in München und diverse Kunst-, Sport- und Spielprojekte, die an verschiedenen Standorten in ganz Oberbayern erfolgreich durchgeführt wurden.
Voraussetzung für die finanzielle Förderung von Projekten ist, dass sich die Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben. Dies umfasst den ANKER Oberbayern einschließlich seiner Unterkunftsdependancen und der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt sowie die Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk. Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Fördermittel können unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für laufende Zwecke sozialen und ähnlichen Einrichtungen zugewiesen werden. Die einzelnen Bezirksregierungen können dadurch auf Besonderheiten in den jeweiligen Einrichtungen und örtliche Gegebenheiten angemessen reagieren und kommunale sowie freie Träger bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützen und einbinden.
Projektträger können die Förderanträge mit dem Passwort UNKRK2024 unter s.bayern.de/Projektfoerderung-UNKRK oder per E-Mail an SG14.1-Projektfoerderung-UNKRK@reg-ob.bayern.de anfordern. Bewerbungsschluss ist Freitag, 22. Februar.