Am Sonntag, den 8. Oktober, ist es soweit, dann wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Alle fünf Jahre findet die Landtagswahl statt, dabei gilt es, die 180 Sitze zu verteilen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben.
Mit der Erststimme werden die Direktmandate vergeben. Hintergrund dazu: Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählenh. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus.
Mit der Zweitstimme entscheidet der Wähler über die Listenmandate. Knapp die Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag werden an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Zahl ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.
Die Wahl hat in jedem Fall geheim stattzufinden. Das bedeutet, dass man aus der Wahlkabine kein Selfie veröffentlichen darf.
Am 8. Oktober wird nicht nur der Bayerische Landtag gewählt, sondern auch der Bezirkstag von Oberbayern. Er ist im Flächenstaat Bayern eine zusätzliche kommunale Ebene zwischen den Landkreisen beziehungweise kreisfreien Städten und dem Landtag.
Er umfasst 82 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und Bezirksräte. Da es in diesem kommunalen Parlament keine Fünf-Prozent-Klausel gibt, können auch die kleineren Parteien Sitze erringen. Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann für jeden Stimmkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein.
Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen. Es gibt hier ebenfalls zwei Möglichkeiten seine Stimme abzugeben: Urnenwahl und Briefwahl. Auch hier gilt das Prinzip der geheimen Wahl.