Neu im Pass- und Ausweisrecht | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 20.11.2023 11:02

Neu im Pass- und Ausweisrecht

Die Stadt Dachau weist darauf hin, dass es ab 1. Januar 2024 Veränderungen im Pass- und Ausweisrecht geben wird. Die Gebühr für Reisepässe wird von 60 Euro auf 70 Euro erhöht. Personen, die noch einen Reisepass mit der geringeren Gebühr beantragen möchten, können sich dazu zeitnah einen Termin im Bürgerbüro buchen.

Auch für Familien mit Kindern wird es eine wichtige Neuerung geben: zum 31. Dezember werden Kinderreisepässe abgeschafft. Ab 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Allerdings kann der Pass vorzeitig ungültig werden, wenn sich das Aussehen des Kindes sehr verändert. In diesem Fall ist ein neuer Pass zu beantragen.

Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland reisen, entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Die Kosten hierfür sind höher als für einen Kinderreisepass, allerdings sind diese Dokumente für unter 24-Jährige in der Regel sechs Jahre gültig.

Das Bürgerbüro verfügt noch über einen Restbestand an Kinderreisepässen. Eltern, die noch einen Kinderreisepass beantragen möchten, können sich zeitnah einen Termin unter termine.dachau.de buchen und mit dem Kind im Bürgerbüro vorsprechen.

Bei Fragen zu den neuen passrechtlichen Vorschriften steht das Bürgerbüro unter Telefon 08131-75300 oder buergerbuero@dachau.de gerne zur Verfügung.

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