Es ist ein uralter Brauch, in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag ein Osterfeuer zu entzünden. Das Landratsamt Dachau weist darauf hin, dass hierbei jedoch einige Regeln zu beachten sind.
Das Osterfeuer muss mindestens sieben Tage vorher, also bis Freitag, den 11. April bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Dabei muss ein Platz ausgewählt und angegeben werden, der eine Brandgefahr ausschließt und keine wertvollen Naturflächen beeinträchtigt. Das heißt, es ist Abstand zu Wohngebieten, Verkehrswegen, Waldrändern und allen anderen brandgefährdeten Gegenständen zu halten.
Das verwendbare Material darf erst wenige Tage vorher aufgehäuft werden. Liegen Reisighaufen schon länger, sind diese vorher umzuschichten. Insbesondere bei der Lagerung von Schnittguthaufen über den Winter haben zahlreiche Kleintiere wie der Igel hier ihren Unterschlupf gefunden. Zudem könnten dort bereits Vögel wie der Zaunkönig ihr Brutquartier gefunden haben.
Verbrannt werden dürfen nur naturbelassenes Vollholz, unbehandelte Holzabfälle (Verschnitt, Abschnitte), unbehandelte Paletten oder Verpackungen aus Vollholz. Auf keinen Fall dürfen Abfälle verbrannt werden, ebenso wie mit Kunststoff beschichtetem oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz.
Zum Anzünden dürfen zudem keine flüssigen Brennstoffe verwendet werden.•Das Osterfeuer muss ständig beaufsichtigt werden und die Reste sind anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen.