Am Mittwoch, 6. September, gegen 12.10 Uhr, befuhr ein 18-jähriger Dachauer mit einem Miet-E-Scooter die Dachauer Altstadt. Am Fuße des Karlsbergs verlor der Mann im Bereich einer Linkskurve die Kontrolle über das Elektrokleinstfahrzeug und stürzte. Der 18-Jährige wurde mit leichten Verletzungen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht.
Ebenfalls ohne Fremdeinwirkung stürzte ein 59-jähriger Dachauer mit seinem E-Scooter gegen 12.30 Uhr auf der Hermann-Stockmann-Straße in Dachau, durch den Sturz erlitt er leichte Verletzungen. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme zeigte sich, dass das Elektrokleinstfahrzeug nicht versichert war. Es wurde ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines weiteren E-Scooters gegen 22.30 Uhr in der Sudetenlandstraße in Dachau ergaben sich Anhaltspunkte, dass das Fahrzeug mit bis zu 100 km/h deutlich schneller fahren soll als die gesetzlich vorgeschriebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Der Fahrer, ein 30-jähriger Dachauer, war freilich nicht im Besitz der zum Führen des nun fahrerlaubnispflichtigen Gefährts erforderlichen Fahrerlaubnis, gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Elektrokleinstfahrzeug wurde sichergestellt, ein technisches Gutachten soll nun die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit und Fahrzeugklasse ermitteln.