Alljährlich werden in Deutschland Vermögenswerte von mehreren hundert Milliarden Euro vererbt. Andererseits denkt man über den Tod, zumal den eigenen, meist nur ungern nach. Doch gerade in Krisensituationen kreisen die Gedanken nicht selten um Fragen, ob Angehörige richtig abgesichert sind, das Lebenswerk nach dem Tod auch erhalten bleibt, das Nachlassvermögen niemand anderem als den tatsächlich gewünschten Begünstigten zugute kommt, und nicht zuletzt, ob eine anstehende Erbschaft vielleicht zur Steuerfalle werden könnte. Wer, wie die meisten Deutschen, keinen letzten Willen verfasst, überlässt seinen Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Das kann die richtige Wahl sein, ist es aber häufig nicht.
Vor diesem Hintergrund bietet die Volkshochschule Karlsfeld einen Fachvortrag an, bei dem die Grundzüge des deutschen Erbrechts anhand von Fallbeispielen erläutert werden, schwerpunktmäßig mit den Themen Gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil und Vermächtnis. Ergänzend wird auch auf steuerliche Aspekte eingegangen.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 21. November, von 18.30 bis 20.30 Uhr in den Räumen der Volkshochschule Karlsfeld, Krenmoosstr. 50 statt. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 08131 900940 oder mit einer E-Mail an info@vhs-karlsfeld.de.