Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Landesvorsitzende des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU (GPA) Bernhard Seidenath, MdL, sieht die ambulante medizinische Versorgung insbesondere am Wochenende und Feiertagen in Gefahr. Das Bundessozialgericht hat kürzlich eine Entscheidung zum derzeitigen System des Bereitschaftsdiensts getroffen, die Auswirkungen auf die bisherige ambulante medizinische Versorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten haben wird. „Das Urteil legt die Axt an das gut funktionierende System des Bereitschaftsdiensts in Bayern. Die sogenannten Poolärzte entlasten die niedergelassenen Ärzte immens, es muss uns also weiterhin gelingen, den Bereitschaftsdienst auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Denn ohne die Mitwirkung von Nicht-Vertragsärzten wie etwa Klinikärzten wäre der Bereitschaftsdienst nicht mehr sicherzustellen!“, so Seidenath.
30.10.2023 15:12 Uhr
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