Ärztlicher Bereitschaftsdienst | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 30.10.2023 15:12

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bernhard Seidenath (Foto: pr)
Bernhard Seidenath (Foto: pr)
Bernhard Seidenath (Foto: pr)
Bernhard Seidenath (Foto: pr)
Bernhard Seidenath (Foto: pr)

Der Landesvorsitzende des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU (GPA) Bernhard Seidenath, MdL, sieht die ambulante medizinische Versorgung insbesondere am Wochenende und Feiertagen in Gefahr. Das Bundessozialgericht hat kürzlich eine Entscheidung zum derzeitigen System des Bereitschaftsdiensts getroffen, die Auswirkungen auf die bisherige ambulante medizinische Versorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten haben wird. „Das Urteil legt die Axt an das gut funktionierende System des Bereitschaftsdiensts in Bayern. Die sogenannten Poolärzte entlasten die niedergelassenen Ärzte immens, es muss uns also weiterhin gelingen, den Bereitschaftsdienst auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Denn ohne die Mitwirkung von Nicht-Vertragsärzten wie etwa Klinikärzten wäre der Bereitschaftsdienst nicht mehr sicherzustellen!“, so Seidenath.

Seidenaths Forderung an den Bund: „Die Bundesregierung muss, mit Blick auf das gestrige BSG-Urteil, im Sinne der Patientinnen und Patienten zeitnah zu einer gesetzlichen Lösung kommen. Vorstellbar ist eine Regelung wie etwa für die Notärzte im Rettungsdienst. Klar ist auch: Ohne den Bereitschaftsdienst droht eine noch stärkere Überlastung der Notaufnahmen, die wir zwingend verhindern müssen. Krank am Wochenende darf nicht zu einer Gesundheitsgefahr werden – und schon gar nicht zu einer Frage, die durch Postleitzahlen bestimmt wird. Das Ziel ist daher klar: Der Bereitschaftsdienst muss auch weiterhin flächendeckend gewährleistet sein.“

Vor dem Bundessozialgericht in Kassel hatte ein Zahnarzt geklagt, der als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste übernommen hatte. Die Rentenversicherung war davon ausgegangen, dass er selbstständig ist. Der 12. Senat entschied am Dienstag, den 24. Oktober, aber, dass die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit führt, infolgedessen habe er der Sozialversicherungspflicht unterlegen, hieß es.

Der Bereitschaftsdienst sichert die ambulante medizinische Versorgung für die Zeiten außerhalb der Praxisöffnungszeiten, insbesondere am Wochenende und an Feiertagen. Verantwortlich ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern. Seit Neuregelung des Bereitschaftsdiensts vor fünf Jahren leisten nicht mehr nur die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Bereitschaftsdienste, sondern auch sogenannte Poolärzte, zu denen unter anderem Klinikärzte gehören.

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