2023 findet die Wahl für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Landkreis Dachau statt. Ab 2024 treten die Gewählten dann eine fünfjährige Amtsperiode an. Ab sofort nimmt das Jugendamt Bewerbungen entgegen. Um dieses Ehrenamt ausüben zu können, sind keine juristischen Fachkenntnisse erforderlich.
Ist der angeklagte Jugendliche schuldig oder nicht? Kann man die Strafe zur Bewährung aussetzen, oder muss der Jugendliche ins Gefängnis? Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dachau und vor der Jugendkammer des Landgerichts München werden häufig Entscheidungen getroffen, die erheblich in das Leben junger Menschen eingreifen. Daran sind aber nicht nur ausgebildete Berufsrichter beteiligt, sondern auch ehrenamtliche Laienrichter, sogenannte „Jugendschöffen“. Diese ehrenamtlichen Richter werden 2023 neu gewählt und nehmen 2024 ihre Arbeit auf.
Auf der Internetseite des Landratsamtes Dachau (www.landratsamt-dachau.de/jugendschoeffe) steht ein Leitfaden bereit, der viele Fragen rund um das Amt als Jugendschöffe beantwortet. Dort kann auch das Bewerbungsformular heruntergeladen werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis Freitag, den 10. März 2023. Unter Telefon 08131-741200 geben die Mitarbeiterinnen des Jugendamts weitere Auskünfte.