Was ist der Unterschied zwischen der Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung? Worauf muss man beim Ausfüllen, Beglaubigen und Hinterlegen der Formulare achten? Und was hat es mit dem neuen „Notvertretungsrecht für Ehegatten“ auf sich?
Darüber informiert der Münchner Rechtsanwalt Thorsten Siefarth, ein Pflegerecht-Spezialist, am Montag, den 22. Mai ab 19 Uhr im Pfarrheim Röhrmoos, Am Kirchplatz 1. Im Anschluss an eine Einführung beantwortet er Fragen aus dem Publikum.
Der Eintritt ist frei.
Veranstalter ist der Röhrmooser Ortsverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.