Ab sofort startet das Gesundheitsamt Dachau mit der Schuleingangsuntersuchung der Kinder, die im September 2023 schulpflichtig werden und im Landkreis Dachau gemeldet sind. Seit Ende August erhalten die Sorgeberechtigten der Kinder, die im Zeitraum vom 1. 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren sind, in alphabetischer Reihenfolge eine Einladung zum Schuleingangsscreening. Die Untersuchung findet vor Ort im Gesundheitsamt statt. Die Terminvereinbarung kann nach Erhalt des Einladungsschreibens online auf der Homepage des Landratsamtes Dachau oder telefonisch erfolgen.
Auch die reformierte Schuleingangsuntersuchung (früher auch GESiK – Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter genannt) wird in diesem Jahr wieder stattfinden. Dies betrifft alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind. Der Startzeitpunkt steht derzeit noch nicht fest. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Einladung per Post.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung beziehungsweise der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich verpflichtend. Alle Kinder haben innerhalb der zwei Jahre vor Aufnahme in die 1. Klasse auf Einladung des Gesundheitsamtes an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen (BayEUG Art.80 Schulgesundheit).
In den vergangenen zwei Jahren konnte die Schuleingangsuntersuchung aufgrund der Corona-Pandemie nur in reduzierter Form durchgeführt werden. Die Mitarbeiter des kinder- und jugendmedizinischen Dienstes waren maßgeblich mit der Bekämpfung der Pandemie eingesetzt und gefordert. In einer lediglich reduzierten Schuleingangsuntersuchung erfolgte in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Kontrolle des gelben Untersuchungsheftes sowie des Impfausweises mit anschließender Information der Sorgeberechtigten über Impflücken oder kurzfristig durchzuführende Auffrischungsimpfungen. Alle Kinder, bei denen die Vorsorgeuntersuchung U9 nicht nachgewiesen werden konnte, wurden wie gewohnt im Gesundheitsamt untersucht. Zudem konnten alle Eltern auf Wunsch ihr Kind im Gesundheitsamt untersuchen lassen.