Damit Omas Haus nicht zur Last wird | Kurier Dachau

Damit Omas Haus nicht zur Last wird

Zu einem Vortrag mit dem Thema „Erbfolge 2.0: Wie Sie Ihr Vermögen steuerlich optimieren und vererben” hatten die Frauen Union Dachau und die CSU Dachau kürzlich ins Ludwig-Thoma-Haus eingeladen. Sabine Lechner, Steuerberaterin bei SfS in Dachau, und Dr. Dominik Härtl, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in der Kanzlei Bürgel Dr. Härtl Egenhofer, beleuchteten umfassend die verschiedenen steuerlichen und erbrechtlichen Herausforderungen, die bei der Übertragung von Vermögen auftreten können. Sie zeigten verschiedene Optionen der vorweggenommenen Erbfolge auf und gaben wichtige Tipps zur Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Enorm gestiegen

Gerade im sogenannten Speckgürtel rund um München, wo selbst Omas kleines Häuschen schnell auf einen Verkehrswert von einer Million und mehr kommt, ist die Steuerbelastung seit der Erbschaftssteuerreform von 2022, bei der die jeweiligen Verkehrswerte der Grundstücke maßgeblich für die Steuerbemessung sind, enorm gestiegen. Während sich in Bayern die Boden- und Immobilienpreise seit 2008 vielerorts verdoppelt und verdreifacht haben, sind die Steuerfreibeträge gleich geblieben und betragen für Ehegatten 500.000 Euro und für Kinder 400.000 Euro. Ein steuerfreies Erben von Einfamilienhäusern oder selbst Eigentumswohnungen ist in vielen Teilen Bayerns damit nicht mehr möglich, so dass die Erben gezwungen sind, das Familienheim gegebenenfalls sogar zu veräußern, um die Steuerschuld begleichen zu können.
Besonders interessiert zeigten sich die rund 80 Zuhörer daher auch an den Ausführungen zu den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Lechner erklärte, wie durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten, das Ausnutzen von Freibeträgen und das gezielte Einsetzen von Testamenten und Erbverträgen die Steuerlast erheblich reduziert werden kann. An diversen Beispielen zeigte die Steuerberaterin die teilweise enormen Unterschiede in der Erbschaftssteuer auf. Dr. Härtl gab den Zuhörern einen Einblick, was zivilrechtlich bei derartigen (Teil-)Übertragungen sowie Schenkungen zu berücksichtigen ist und wies darauf hin, dass sich die Gesetzeslage im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuer regelmäßig ändern kann und es daher wichtig ist, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Wertvolle Orientierung

Der Vortrag bot den Teilnehmern eine wertvolle Orientierung und zahlreiche praktische Tipps für die steuerliche Planung von Erbschaften und Vermögensübertragungen. Die Referenten gingen im Vortrag auch auf individuelle Fragen ein, was von den Anwesenden rege genutzt wurde.
Insgesamt war der Vortrag ein großer Erfolg und verdeutlichte die Bedeutung einer frühzeitigen und gut durchdachten Planung beim Erben und Vererben, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und das Vermögen optimal zu sichern.

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