Am Montag, den 13. November, ereignete sich gegen 12.50 Uhr in der Moosstraße in Hebertshausen ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Pkw.
Ein 21-jähriger Fahrer eines mit insgesamt drei Personen besetzten VW touchierte im Gegenverkehr den Peugeot einer 49-Jährigen aus Weichs. Alle Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Es entstanden Sachschäden im mittleren dreistelligen Bereich an den jeweiligen linken Außenspiegeln.
Vor Ort leugnete der 21-Jährige seine Fahrereigenschaft, welche durch die Zeugenaussage der Peugeot-Fahrerin jedoch gesichert war. Stattdessen gab einer seiner Mitfahrer an, den Pkw geführt zu haben, während jener lediglich Beifahrer gewesen sei. Der Grund für diese Behauptung war durch die Streifenbeamten vor Ort schnell gefunden – der 21-Jährige ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Gegen diesen wurde nun ein Strafverfahren aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, wurde zur Sicherung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Bereich erhoben.
Zudem müssen sowohl der Halter des VW, als auch der oben genannte Mitfahrer mit Strafverfahren wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Strafvereitelung rechnen.