Entlastungsgeld
Entlastung gibt für alle, die einen Angehörigen pflegen. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag. Bis 30. Juni 2022 können nicht genutzte Entlastungsleistungen aus 2021 noch abgerufen und z. B. für die Finanzierung einer Betreuungskraft verwendet werden. Die Pflegekraft übernimmt Grundpflege, Haushalt und Betreuung. Dazu zählen zum Beispiel Körperpflege, Einkaufen, Kochen von Mahlzeiten, Sauberhalten der Wohnung und soziale Freizeitaktivitäten. Einen Antrag kann man formlos bei seiner Pflegekasse stellen. Es ist nicht nötig den Antrag vor der Nutzung der Leistung zu stellen. Es ist auch möglich, die Leistungsnachweise (sofern sie erstattungsberechtigt sind) in Form von Rechnungen, Quittungen, Belegen direkt an die Pflegekasse zu schicken und den Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen. Ebenfalls möglich ist es, dass Pflegedienste diese Leistungen oftmals direkt mit der Kasse abrechnen. Das erleichtert den Betroffenen die Arbeit. Allerdings muss man darauf achten, dass der ausgewählte Pflegedienst landesrechtlich dazu befugt ist bzw. eine Zulassung für solche Extra-Dienste hat.
13.03.2024 21:39 Uhr
query_builder1min