Kürzlich fand im Landratsamt Dachau die Schulung „Fit für die Seniorenvertretung“ der Seniorenakademie statt. Zu Gast waren Vertreterinnen und Vertreter der älteren Menschen aus ganz Oberbayern. Die Seniorenakademie Bayern unterstützt und schult Personen, die sich ehrenamtlich für Seniorinnen und Senioren engagieren oder einsetzen möchten. Sie bestärkt bereits Engagierte sowie kommunale Seniorenvertretungen durch Schulungen und Fortbildungen und informiert Menschen über die vielfältigen Aufgabenbereiche des Ehrenamtes.
Das Seminar bot einen Überblick über das nötige Wissen der Aufgaben und Tätigkeiten einer Seniorenvertretung und informierte über wichtige Themenfelder, die für Seniorenvertretungen relevant sein können: angefangen bei der Gründung bis zu den Aufgaben und Zielen, der Einführung in die lokale Öffentlichkeitsarbeit und Strategien zur Planung und Umsetzung von Projekten oder der Entwicklung von Gesprächsstrategien. Anwesend waren sowohl neue Seniorenvertretungen als auch erfahrene Engagierte. Für alle bot das Seminar Zeit zum Austausch und der gegenseitigen Vernetzung. Dieses wertvolle Zusammenspiel von Erfahrungsaustausch und fachlichem Input soll Seniorenvertretungen befähigen, die Interessen und Bedürfnisse älterer Menschen zu vertreten und eine starke Stimme in die Gesellschaft einzubringen.
„Uns ist es wichtig, das bürgerschaftliche Engagement der Seniorenbeauftragten und Seniorenvertretungen in unseren Städten und Gemeinden sowie im Landkreis zu fördern und zu unterstützen,“ so Stefanie Otterbein, zuständig im Landratsamt für das Seniorenpolitische Gesamtkonzept, „daher sind wir sehr froh, der Seniorenakademie unsere Räumlichkeiten für diese wichtige Schulung zur Verfügung zu stellen.“
Im Januar 2025 steht die Neuwahl des Dachauer Landkreisseniorenbeirats an. Der Seniorenbeirat ruft alle Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre im Landkreis Dachau auf, sich bis zum 30. September 2024 zur Wahl aufstellen zu lassen und aktiv an der Gestaltung der Seniorenarbeit im Landkreis mitzuwirken. Interessierte können ihre Interessensbekundung schriftlich bei ihrer Gemeinde einreichen.