Heuer findet für die Jahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde lebt, ein öffentliches Amt bekleiden darf und nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre ist.
Das entsprechende Bewerbungsformular erhält man im Ordnungsamt oder als Download unter www.karlsfeld.de. Vorschläge können bis zum 21. April bei der Gemeinde Karlsfeld, im Ordnungsamt Erdgeschoss, Zimmer 05 abgegeben werden.