Bereits am Mittwoch, den 22. Februar, fiel dem Vorsitzenden des Bundes Naturschutz bei einem Spaziergang im Palsweiser Moos auf, dass ein dortiger unter Naturschutz stehender Biberdamm mutwillig zerstört wurde. Da der Biber in Deutschland dem Naturschutzrecht unterliegt und in ganz Europa zu den streng geschützten Arten zählt, handelt es sich bei der Zerstörung um ein Verbotstatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetzt.
Beim Landratsamt Dachau lag keine Genehmigung für die Entfernung vor, weshalb die Polizei Dachau nun ermittelt. Aufgrund der Spuren vor Ort lässt sich vermuten, dass der Damm mittels schweren Gerätes eingerissen wurde.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise hierzu machen könne, werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Dachau unter Telefon 08131-5610 zu wenden.
Doch es gibt auch gute Nachrichten. Der Biber baut seinen Damm bereits voller Tatendrang wieder auf.